Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP

Neues GVP-Tarifwerk in Kraft: Die bisherigen separaten Tarifverträge von iGZ und BAP wurden vollständig durch ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk abgelöst.

Stand: Januar 2026

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist Gesamtrechtsnachfolger des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ). Die Tarifverträge des DGB/GVP-Tarifwerks ersetzen die bisherigen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge, die die DGB-Mitgliedsgewerkschaften mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) bzw. seinem Rechtsvorgänger Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) abgeschlossen haben und die bisherigen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge, die die DGB Mitgliedsgewerkschaften mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) abgeschlossen haben.

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