Wie sieht der gesetzliche Rahmen in der Zeitarbeit aus?

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Zeitarbeit ist durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitnehmer und Einsatzbranche (Kunde) gekennzeichnet. Für die Zeitarbeit gelten klare Regeln: gesetzliche, tarifliche und selbstverpflichtende.

Die gesetzliche Grundlage für die Zeitarbeit bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 1972. Seit 2011 bildet die EU-Richtlinie zur Zeitarbeit den europäischen Rahmen für die Arbeitnehmerüberlassung. Seit dem 1. April gilt eine Branchen-Gesetzesnovelle, wonach eine tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundatz spätestens nach 9 Monaten nur noch möglich ist, wenn Branchenzuschläge bereits ab der 6. Einsatzwoche gezahlt werden. Außerdem wurde wieder eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt, allerdings mit einer Tariföffnungsklausel.

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Zuletzt aktualisiert am 14.06.2017 von Administrator.

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