Was ist Zeit- oder Leiharbeit?
Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit genannt oder AÜ abgekürzt) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt dann der Verleiher (Wir).
Zuletzt aktualisiert am 09.02.2017 von Administrator.
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